AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
C-Tex Handels GmbH
Stand: Juli 2020
1. Allgemeines
Wir schließen Verkaufsverträge ausschließlich zu unseren nachstehenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB). Mit Annahme unseres Angebotes erklärt sich der Käufer/Besteller/ Abnehmer – im folgenden Käufer genannt - mit der Geltung unserer AVB einverstanden. Wird unser Angebot vom Käufer abweichend von unseren AVB bestätigt, so gelten gleichwohl unsere AVB, selbst wenn wir nicht widersprechen.
Unsere AVB gelten auch dann, wenn wir die Annahme des Kaufvertrages nicht gesondert durch eine Auftragsbestätigung dokumentieren. Abweichungen von unseren AVB gelten nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind. Ist der Käufer mit dieser Handhabung nicht einverstanden, hat er darauf in einem gesonderten Schreiben darauf hinzuweisen. Für diesen Fall behalten wir uns vor, vom Angebot bzw. vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass daraus Ansprüche irgendwelcher Art gegen uns entstehen können. Unsere AVB gelten auch für zukünftige Verträge, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen ist.
2. Preise
Die Berechnung erfolgt zu den für den Tag der Lieferung vereinbarten Preisen. Verändert sich der Liefertermin aus von uns nicht zu vertretenden Gründen, bleibt eine Preisberichtigung zu den am Tag der Lieferung gültigen Preisen vorbehalten. Bei Erhöhung des US-Dollarwechselkurses um mehr als 5 % behalten wir uns eine Preisanpassung ohne vorherige Ankündigung vor.
3. Preisstellung
Unsere Preise gelten ab Lager Wien Schwechat. Zur Berechnung kommt außerdem die jeweils gültige Mehrwertsteuer. Allfällige Transport- und Versicherungsspesen gehen zu Lasten des Käufers. Für Aufträge unter einem Warenwert von EUR 250,00 exkl. MwSt. kann eine Bearbeitungsgebühr von EUR 7,50 in Rechnung gestellt werden.
4. Versand
Mit Verladung und Versand geht in allen Fällen die Gefahr auf den Käufer über. Alle Waren werden auf Gefahr des Käufers versandt. Der Versandt erfolgt in Übereinstimmung mit den Transportbedingungen der jeweiligen Verkehrsträger. Die Wahl eines angemessenen Versandweges und der Versandart bleibt dem Lieferer vorbehalten.
5. Zahlungsbedingungen
Die Preise verstehen sich 14 Tage netto, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Bei Verzug mit auch nur einer Zahlung wird der gesamte offene Saldo prompt und abzugsfrei zur Zahlung an uns fällig. Eingehende Zahlungen werden grundsätzlich zur Begleichung des jeweils ältesten Schuldpostens zuzüglich Verzugszinsen verwendet. Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und vorbehaltlich ihrer Einlösung als Zahlung angenommen. Zahlung durch Wechsel wird grundsätzlich abgelehnt. Durch Zahlung oder deren Verzug verursachte Kosten (insbesondere für eine gerichtliche oder außergerichtliche Eintreibung der Zahlung) gehen zu Lasten des Käufers.
Der Käufer ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungs-, Schadenersatz- oder sonstiger Gegenansprüche Zahlungen zurückzubehalten oder aufzurechnen. Umstände, welche die Lieferung oder Bezahlung unserer Ware behindern, erschweren oder gefährden, berechtigen uns, unbeschadet unserer Schadenersatzansprüche gegen den Käufer, die Lieferung von Aufträgen, teilweise oder ganz abzulehnen bzw. sofortige Zahlung zu verlangen (Terminverlust) und ab Fälligkeit Verzugszinsen zu berechnen. Bereits erbrachte (Teil-) Lieferungen sind zu bezahlen.
6. Liefertermin
Wir sind berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen durchzuführen oder zu verrechnen. Fälle höherer Gewalt oder sonstige unvorhersehbare oder vom Parteiwillen unabhängige Umstände, wie insbesondere öffentliche oder sonstige behördliche Einschränkungen in Folge von Pandemien, berechtigen uns, entweder vom Vertrag teilweise oder ganz zurückzutreten oder die Lieferfrist den Umständen entsprechend zu verlängern. Schadenersatzansprüche oder ein Rücktrittsrecht vom Vertrag seitens des Käufers sind in diesen Fällen und bei Lieferverzug ausdrücklich ausgeschlossen.
7. Eigentumsvorbehalt
Die Lieferung der Ware erfolgt unter Eigentumsvorbehalt mit den nachstehenden Verlängerungen und Erweiterungen. Sofern die Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes, KSchG, BGBL 140/179 Anwendung finden, gelten in Ergänzung zu unseren AVB lediglich dessen zwingende Normen. Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, auch der künftig entstehenden Forderungen (Haupt- und Nebenforderungen) aus der Geschäftsbedingung bleiben die gelieferten Waren unser ausschließliches Eigentum.
Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann in Kraft, wenn nach erfolgtem Kontoabschluss eine Saldoanerkennung stattfindet. Das gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für eine bestimmte, vom Käufer bezeichnete Warenlieferung bezahlt und verrechnet wird. Zurückbehaltung oder Aufrechnung mit Gegenansprüchen berühren den Eigentumsvorbehalt nicht, sofern nicht mit einer unbestrittenen der rechtskräftig festgehaltenen Forderung aufgerechnet wird. Zur Weiterveräußerung von Vorbehaltsware ist der Käufer nur im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb berechtigt. Der Käufer tritt im Voraus die Ansprüche gegen seine Abnehmer aus der Lieferung von unter unserm Eigentumsvorbehalt stehenden Waren mit ihrer Entstehung und mit allen Sicherungen und sonstigen Rechten zahlungshalber an uns ab. Die Abtretung nehmen wir hiermit an.
8. Warenrücksendungen
Warenrücksendungen werden nur mit unserem Einverständnis angenommen, evtl. halten wir sie auf Kosten des Absenders zu dessen Verfügung. Für alle von uns angenommenen Rücksendungen, die nicht auf Grund einer berechtigten Reklamation erfolgen, wird der Zeitwert, maximal jedoch der Fakturenwert, unter Abzug der Kosten für eine eventuelle Neuaufmachung und einer Bearbeitungsgebühr von 10 % verrechnet.
9. Gewährleistung, Schadenersatz, Produkthaftung
Mängelrügen sind vom Käufer unmittelbar nach Empfang der Lieferung, längstens jedoch binnen 7 Tagen ab Lieferung bei sonstigem Ausschluss von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie Ansprüche aus Irrtumsanfechtung schriftlich geltend zu machen. Der Käufer ist auch in diesen Fällen nicht zur Zurückbehaltung von Werklohnforderungen oder Teilen derselben berechtigt.
Die Gewährleistung wird ausgeschlossen. Dies gilt auch für Teillieferungen und wird durch Verbesserungsversuche weder verlängert noch unterbrochen.
Abweichungen der bestellten von der gelieferten Ware, wie etwa falsche Maße oder falsche Ware (Aliudlieferung) müssen binnen 7 Tagen ab Lieferung geltend gemacht werden, auch wenn die Ware nicht direkt an den Käufer geliefert wird. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt und kann von uns nicht zurückgenommen oder umgetauscht werden.
Der Käufer ist verpflichtet, die Mangelhaftigkeit der gelieferten Ware im Zeitpunkt der Übergabe zu beweisen, sodass die Rechtsvermutung des § 924 ABGB ausdrücklich ausgeschlossen wird. Für diejenigen Waren, die wir unsererseits von Zulieferanten bezogen haben, leisten wir lediglich Gewähr im Rahmen der uns gegen den Lieferanten zustehenden Gewährleistungsansprüche. Wir leisten bei den von uns gelieferten Produkten lediglich Gewähr dafür, dass sie die im Verkehr für diese Produkte üblicherweise vorausgesetzten Eigenschaften aufweisen.
Es bleibt unserer Wahl überlassen, ob wir die Gewährleistungsansprüche durch Austausch, Verbesserung, Preisminderung oder Wandlung erfüllen. Der Käufer gewährt uns die Möglichkeit, auch wiederholt Verbesserungsversuche vorzunehmen.
Bei Weiterverkauf der gelieferten Ware durch den Käufer entfallen uns gegenüber sämtliche Ansprüche aus dem Titel der Gewährleistung, das Regressrecht gemäß § 933 b ABGB ist ausgeschlossen.
Für dem Käufer zugefügte Schäden haften wir im Höchstmaß des bei uns bestellten Auftragswertes und nur bei eigenem Vorsatz oder groben Verschulden oder Vorsatz oder groben Verschulden der für uns tätigen Erfüllungsgehilfen, ausgenommen Personenschäden, für welche wir bereits bei leichter Fahrlässigkeit haften. Der Ersatz von (Mangel-) Folgeschäden, reinen Vermögensschäden, entgangenem Gewinn und Schaden aus Ansprüchen Dritter ist ausgeschlossen. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.
Schadenersatzansprüche verjähren, wenn sie nicht innerhalb von 6 Monaten ab Eintritt des Schadens gerichtlich geltend gemacht werden.
Sollte unser Käufer selbst aufgrund des österreichischen Produkthaftungsgesetzes oder ähnlicher ausländischer Bestimmungen zur Haftung herangezogen werden, verzichtet er uns gegenüber ausdrücklich auf jeden Regress, insbesondere im Sinne des § 12 des österreichischen Produkthaftungsgesetz oder ähnlicher ausländischer Bestimmungen.
10. Schlussbestimmungen/Salvatorische Klausel
Sämtliche rechtserhebliche Erklärungen zwischen uns und dem Käufer bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Wien Schwechat. Gerichtsstand für Klagen, auch für Scheck- und Wechselklagen, ist das sachlich zuständige Gericht in Wels. Wir sind jedoch berechtigt, auch ein anderes für den Käufer zuständiges Gericht anzurufen. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.